Psychotherapie und die elektronische Patientenakte (ePA)

Die gesetzlichen Krankenkassen stellen ihren Versicherten, Ihnen, eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Und ich möchte Sie gerne darüber informieren, was das für Sie bedeutet.

Die Patientenakte ist sehr nützlich, damit verschiedene Untersuchungsergebnisse und Laborbefunden zur Verfügung stehen, sodass Doppeluntersuchungen oder -behandlungen vermieden werden und die Behandlungssicherheit erhöht wird.
Auch die anonymisierte Nutzung der Daten für die Forschung ist sehr wertvoll und bitter nötig.

Für die Erstellung der Patientenakte besteht eine sogenanntes Opt-Out-Verfahren. So wird bei der schweigenden Mehrheit der Nutzen zur Anwendung kommen, gesundheitliche Informationen zur Verfügung zu haben.
Dennoch soll vermieden werden, dass Patienten durch bestimmte Befunde stigmatisiert werden. Dazu gehören leider an mancher Stelle immer noch Diagnosen[1], die Ihre Seele, die Psyche betreffen.

Ihre Hausärztin, Fachärztin oder Ihre Psychotherapeutin kann in die ePA Behandlungsdokumente (Befunde, Röntgenbilder, …) einstellen, damit Ihnen diese zur Verfügung stehen. Die in die ePA eingestellten Dokumente sind verschlüsselt und werden mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (Chipkarte) lesbar gemacht.

Sie können sich generell für die Einrichtung Ihrer ePA entscheiden, indem Sie nicht widersprechen. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, an jeder Stelle der Befüllung der ePA oder der Nutzung Ihrer Daten zu widersprechen!

Sie haben die Hoheit über Ihre Daten: Sie entscheiden, welche Daten in die ePA eingestellt werden sollen, welche Daten wieder gelöscht werden und wem Sie Einblick gewähren möchten. Sie entscheiden außerdem per Widerspruchsrecht, ob Sie Ihre Daten der Forschung zur Verfügung stellen möchten. Es gibt also ein differenziertes Berechtigungskonzept.

Psychotherapie

Dem Gesetzgeber ist der besondere Schutz sensibler Daten aus Ihrer psychotherapeutischen Behandlung wichtig. Deshalb sieht das Gesetz explizit die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Übermittlung und Speicherung von Daten vor, deren Bekanntwerden Anlass zu Diskriminierung oder Stigmatisierung des Versicherten geben kann, wie beispielsweise die Psyche betreffende Diagnosen. Ich als Therapeutin habe Sie ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinzuweisen, was ich hiermit tue.

Ich möchte Sie deshalb bitten, über das Einstellen von Daten aus Ihrer psychotherapeutischen Behandlung gut nachzudenken. Im Gegensatz zu Daten von körperlichen Erkrankungen sollten diese Diagnosen vertraulich gehandhabt werden.

Bei Bedenken empfehle ich Ihnen daher, Daten aus Ihrer psychotherapeutischen Behandlung nicht in der elektronischen Patientenakte zu speichern und von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Was ist zu tun?

Diagnosen werden nicht alleinstehend in der Patientenakte vermerkt.
Auf Ihre die Psyche betreffende Diagnose kann über drei Wege rückgeschlossen werden:

  • über den Medikamenten-Plan,
  • über den Arztbrief an den Hausarzt und
  • über die Abrechnungsdaten
  • Sie können, wenn Sie ansonsten gesund sind, der ePA bei der Krankenkasse widersprechen und sie erst erstellen lassen, wenn Sie wichtige körperliche Befunde gespeichert wissen möchten.
  • Sie können der Einstellung der Abrechnungsdaten in die ePA bei der Krankenkasse widersprechen, damit darin keine Diagnosen preisgegeben werden.
  • Sie können dem Einstellen von Arztbriefen und dem Medikamentenplan, die Ihre seelische Diagnose oder Medikation enthalten, in die ePA widersprechen.
  • Sie können dafür sorgen, dass auch Ihre die Seele betreffende Diagnose in Ihrer Patientenakte enthalten ist, indem Abrechnungsdatei und/oder Arztbriefe und Befundberichte darin enthalten sind.

Der Einstellung der Abrechnungsdaten müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse widersprechen, der Einstellung des Arztbriefes und des Medikamenten-Planes ggf. bei Hausarzt.
Wenn Sie mir eine Schweigepflichtentbindung für eine Brief an den Hausarzt gewährt haben, muss ich diesen Brief in Ihre ePA einstellen. Sie können dem widersprechen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden; ich vermittle Ihnen diese Informationen so wie sie mir vorliegen und ohne Gewähr. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkassen.

Herzlich
Angelika Winklhofer
Wilhelmshorst, 02.12.2024

[1] Diese werden auch F-Diagnosen genannt, entsprechend ihres ICD-Diagnose-Codes.

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